bei Umzug in anderen Zulassungsbezirk
Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, so hat er ab 1.01.2015 zwei Möglichkeiten:
Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von München nach Hamburg verlegt, kann somit das Münchener Kennzeichen mitnehmen.
Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich.