Extras

Extra Informationen rund um den Führerschein

ASF-Seminar nach § 2a Abs. 2 StVG

Fahrerlaubnis auf Probe

Seit dem 01.11.1986 ist der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis mit einer grundlegenden Änderung verbunden. Erstmals erworbene Fahrerlaubnisse werden zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit gewichtigere Verkehrszuwiederhandlungen begeht, gleichgültig ob mit oder ohne Unfall, ist verpflichtet, auf seine Kosten an einem Aufbauseminar teilzunehmen, das seine Mängel aufdecken und ihn zu einem verantwortungsbewußten Verhalten im Straßenverkehr hinfülhren soll. Daneben bleibt es bei der strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlicher Ahndung der Verkehrszuwiderhandlungen. Das ist Kerninhalt der Regelung über die Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit wird außerdem um zwei Jahre verlängert, wenn der Betreffende Verkehrszuwiderhandlungen begeht, die die Teilnahme an einem Aufbauseminar auslösen. Die Folgen weiterer Auffälligkeiten: Nach einem neuen Delikt sollte man sich ernsthaft fragen, ob man nicht doch ganz persönliche Hilfe benötigt, um die Verkehrsvorschriften besser zu beachten. Hierzu wird auf freiwilliger Basis eine verkehrspsychologische Beratung angeboten. Bei einer dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit (nach Ablauf der Frist für die freiwillige verkehrspsychologische Beratung) wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar für mindestens 3 Monate. Sollten Sie von der Verwaltungsbehörde aufgefordert worden sein, sich an einem Nachschulungskurs anzumelden, dann rufen Sie bitte umgehend folgende Telefonnummer an: 09505/213

Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (Befähigung § 2b Abs.2 StVG).

Beachten Sie auch folgenden Link:  http://www.bamberger-seminar-zentrum.de/

FES Seminar

FahrEignungsSeminar für Punkteauffällige – Punkteabbau

Seit dem 31.03.2014 gibt es keine ASP-Seminare zum Punkteabbau mehr.
Es gibt ein neues Punktesystem und auch weiterhin besteht die Möglichkeit, dass man Punkte abbauen kann.
Punkteabbau kann man jetzt mit einem FES-Seminar machen, mit einem Fahreignungsseminar für Punkteauffällige.

Das alte, wie auch das neue Punktesystem dienen dazu, dass Fehlverhalten beim Autofahren negativ sanktioniert wird.
Begeht man gravierende Vergehen beim Autofahren, dann sammelt man Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
Hat man zuviel davon, verliert man den Führerschein!


Zu den häufigsten Verkehrsverstößen zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand,
fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß, Telefonieren mit dem Handy im Auto – all diese Vergehen lassen das Punktekonto steigen!

Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
  • Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
  • Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.

Neben der Sensibilisierung zum Risikoverhalten und zur Gefahrenerkennung sollen die Seminarteilnehmer
zum Nachdenken über mögliche Gefahren im Verkehr angeregt werden und konkret Verhaltensvarianten geschult werden,
wie man diese Situationen vermeiden
kann. Dabei wird´s ganz konkret! Das FES-Seminar dient auch dazu, dass ein Teilnehmer Verhaltenvarianten erlernt,
um gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen!

Was passiert im FES-Seminar

Das FES-Seminar besteht aus zwei großen Inhaltsblöcken:

Der erste Teil des Seminars findet bei uns statt – bestehend aus zwei 90-minütigen Schulungen bei uns der Fahrschule.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn,
Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten.
Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet.
Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Der zweite Block besteht aus zwei jeweils 75-minütigen Schulungen beim Verkehrspsychologen.

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt.
Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden.

Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme).
Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben,
darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

Informieren Sie sich bei uns.

Anhängertraining

Wir vermitteln Ihnen die Fahrfertigkeiten, die Sie zum sicheren Fahren von Anhängern benötigen.

Ob Wohnwagen-Gespanne oder gewerbliche Transporte – sie alle haben ihre Tücken und stellen die Fahrer vor ganz neue Anforderungen.
Ob beim Rangieren, Kurvenfahren oder gar in einer Notsituation – die langen Fahrzeuge reagieren anders, als vom Pkw gewohnt.
Der Kurs beinhaltet zu Beginn, ein wenig Theorie, sowie im Anschluß Basis-Kenntnisse wie das An- und Abkuppeln des Anhängers oder sicheres Rangieren ebenso wie komplexere Manöver.
Zudem lernen Sie den Kurvenradius und die Abmessungen Ihres Fahrzeug kennen und Engstellen richtig einschätzen und befahren.
Selbstverständlich richten wir uns auch nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.

Wirtschaftliches Fahren /ECO-Training

Es gibt tatsächlich noch Methoden, den Kraftstoffverbrauch deutlich zu verringern und kräftig zu sparen.

Erweitern Sie Ihre Kenntnisse im wirtschaftlichen Fahren

Im Rahmen eines Trainings können Interessierte praktisch „erfahren“, wie sie ohne Zeitverlust alle Möglichkeiten zum Kraftstoffsparen ausschöpfen können. Angeboten wird das Fahrtraining durch speziell geschulte, qualifizierte Fahrlehrer seit 2000. Wir trainieren im öffentlichen Verkehrsraum mit Ihrem eigenem Auto.

 Die fünf wichtigsten Tipps zum Sparen beim Fahren

1. Gelassen fahren: ohne Gas starten, sofort losfahren, früh hochschalten und stets den höchst möglichen  Gang wählen.
2. Gewicht sparen: unnötigen Ballast aus Koffer- und Innenraum sowie Gepäckträger entfernen.
3. Luftdruck erhöhen: Ein um 0,2 Bar höherer Reifendruck schmälert den Abrollkomfort, spart aber Kraftstoff.
4. Gleichmäßiges Tempo: überflüssiges Bremsen vermeiden, vorrausschauend fahren und rollen lassen.
5. Volllastfahrten vermeiden: auf der Autobahn an Richtgeschwindigkeit halten und sanft Gas geben.

Je nach persönlichem Fahrstil sparen Sie bei einer jährlichen Fahrleistung von 12000 Kilometern, zwischen 67,20 € und über 200 € pro Jahr !!

Fahrseminar "Gelände"

Der Einstieg für alle Interessenten ins Off-Road fahren!

Sie haben einen Geländewagen oder ein geländegängiges Wohnmobil, und wollen wissen was Ihr Fahrzeug im Gelände kann?
 
Oder sie müssen mit Ihrem Fahrzeug im Gelände arbeiten, wie z.B. in der Baubranche, beim Rettungsdienst oder für Hilfsorganisationen.
Wir schulen auch Teilnehmer für den Einsatz in Krisen- oder Kriegsgebiete.
Wir schulen Sie im Umgang mit der Technik und dem Fahrzeug in Extremsituationen. 
 
Wir bieten auch Allradtechnologie in Theorie und ein Fahrtraining für serienmäßgige Allradfahrzeuge.
 
Unsere Schwerpunkte sind Übungen für das Handling mit den eigenen Fahrzeugen, sowie die Wahl der richtigen angepassten Geschwindigkeit und der richtige Einsatz von Allrad, Untersetzung und Differentialsperre, sowie die richtige Fahrtechnik im Gelände.
 

Das nach Hause kommen mit dem eigenen Fahrzeug hat absolute Priorität!

Der theoretische Teil umfasst:
Sicherheitsregeln, Traktion und Grundlagen des 4×4 Fahrens im Gelände, Fahrzeugtechnik, Bereifung, Allradtechnik, Differenzialsperren, Achsen, Vorbereitungen und Fahrtechnik.
 
Der praktische Teil umfasst:
Eine Geländeeinweisung, Off-Road-Fahrtechniken (Steilauf- und Abfahren, Hangfahrten, Einsatz von Sperren, evtl. Wasserdurchfahrten).
 
Kosten:
Kosten je nach Gruppengröße
 
Enthaltene Leistungen:
Teilnehmerunterlagen, Geländemiete, Fahrzeugreinigungsequipment (für private Fahrzeuge)
Schulung auch auf firmeneigenen Fahrzeugen möglich.
 
Wir schulen Fahrer unter fachkundiger Anleitung seit 1995 im Bereich des Geländefahrens.
Unserer Referenzen:
seit 1995 ist Uwe Kirsten Off-Road Trainer und freier Mitarbeiter bei der Fa. PRO-LOG GmbH in Bad Kissingen,
er ist auch freiberuflicher Trainer bei “MAN ProfiDrive Offroad – für sicheres Durchkommen”,
er war auch als Trainer im Ausland für, Driving/Operating Competency Test Centre Julius Berger Nigeria vom 27.03. – 20.05.2011,
im November 2013 Fahrtraining der Bergwacht Bayern mit Pro-log / CS GmbH Fire and Rescue Special Vehicles,
im Oktober 2013 nahm das komplette Team der Fahrschule Uwe Kirsten an einer “Trainerweiterbildung Off-Road” bei pro-log GmbH teil,
im Oktober 2013 hat Uwe Kirsten weiterhin an einer  MAN ProfiDrive SHP – Trainer Fortbildung (Themenschwerpunkt “Offroad – Fahrzeuge”) teilgenommen,
 
 
Pro-log Professionelle Rallye Logistik GmbH (Deutschland/Tschechische Repuplik/Spanien/Afrika)
Europa Truck-Trail Rüdersdorf/Berlin (Deutschland)
Rallye Paris-Dakar 2003 (Tunesien)
Tuareg Rallye 2003 Pro7 Filmteam (Marokko)
Baja Deutschland 2003 ORMS Service (Deutschland)
Abenteuer Allrad Messe in Bad Kissingen(Deutschland)
Stahlgruber Drivers Challenge 2006 (Tunesien)
Tuareg Rallye 2007 ORMS Service (Marokko)
Ing.Ges. Gemmer und Leber Off-Road Training 2009 (Deutschland)
Expedition durch Tunesien und Sahara mit 5 Off-Road-Fahrzeugen 2010 (Tunesien)
Fahrerschulung in Nigeria 2011 (Nigeria)
Expedition durch Marokko mit 5 Off-Road-Fahrzeugen 2011 (Marokko)
Fahrtraining der Bergwacht Bayern mit Pro-log / CS GmbH Fire and Rescue Special Vehicles 2013 (Deutschland)
Expedition durch Tunesien und Sahara 2013 (Tunesien)

Führerschein Umschreibung

… Novelle der Straßenverkehrsordnung …

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Abstand beim Überholen von Radfahrenden:

Mit der Novelle wird der Überholabstand von 1,5 Metern innerhalb von Ortschaften und zwei Metern außerorts jetzt norminiert. Wichtig bleibt, dass die Polizei den häufig mangelnden Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrenden als Sicherheitsproblem erkennt und konsequent anzeigt.

Halteverbot für Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe:

Künftig ist es auch verboten, mit einem Kraftfahrzeug auf dem Schutzsstreifen zu halten. Bislang war es lediglich verboten, auf dem Schutzstreifen zu parken.

Schritttempo für Lkw beim Rechtsabbiegen:

Um die häufig dramatisch endenden Rechtsabbiegeunfälle zu verhindern, mindestens aber die Unfallfolgen zu verringern, dürfen Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Einzige Ausnahme: Es ist überhaupt nicht mit Radverkehr zu rechnen.

Regelungen zum Halten und Parken an Kreuzungen:

Parken an Kreuzungen mit einem baulich angelegten Radweg ist künftig nur erlaubt, wenn der Abstand vom parkenden Fahrzeug bis zum Schnittpunkt der Fahrbahnen acht Meter beträgt.

Regelungen zur Rettungsgasse:

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss künftig neben dem aktuell bereits geltenden Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Wer die Rettungsgasse nutzt, um hindurchzufahren oder einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse folgt, muss mit mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

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Fahrschulwechsel

Du bist umgezogen oder unzufrieden mit Deiner aktuellen Fahrausbildung oder möchtest aus anderen Gründen die Fahrschule wechseln? Kein Problem!

Egal an welcher Stelle Deiner Ausbildung Du gerade bist: Alle Fahr- und Theoriestunden, die Du in den letzen zwei Jahren genommen hast, gelten. Wir machen einfach dort weiter, wo Du aufgehört hast.
Lass dir eine detailierte Rechnung von deiner jetzigen Fahrschule geben und deine aktuellen Ausbildungsbescheinigungen, somit haben wir einen Nachweis was du schon alles gemacht hast und können da weiter machen, wo dein aktueller Stand ist.

Bevor Du Dich für uns entscheidest, kannst Du gern vorbeikommen und uns erst einmal kennenlernen. Bei einer kostenlosen Theoriestunde oder Mit-Fahrstunde merkst Du schnell, ob Du Dich bei uns wohlfühlst.

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Wir sind auch Ausbildungsfahrschule für Fahrlehreranwärter nach § 21a Ausbildungsfahrschule

Seit 2000 haben wir die Ausbildungsberechtigung als Ausbildungsfahrlehrer gem. § 9b FahrlG

für die Ausbildung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im Praktikum