News der Fahrschule

Was sich 2025 für Autofahrer ändert

In Zusammenarbeit mit dem ADAC

Führerschein noch gesperrt

Dinkelsbühl

Eine22 Jahre alte Frauhat sich in Dinkelsbühl nach vierwöchigem Fahrverbot neuen Ärger eingehandelt: Sie fuhr am Mittwoch mit dem Auto noch vor Ende des Fahrverbots zur Polizeiinspektion, um ihren Führerschein abzuholen. Das Ergebnis war eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein, wie die Polizei mitteilte.

Der rechtliche Hintergrund:

Gesperrte Führerscheine können bereits am letzten Tag des Fahrverbots abgeholt werden. Aber das Fahrverbot als solches endet erst um 23:59 Uhr des betreffenden Tags, wie im dazugehörigen behördlichen Merkblatt nachzulesen ist.

Die junge Frau erhielt somit zwar ihren Führerschein zurück, musste aber as Auto stehen lassen und wurde von ihremVater abgeholt, wie ein Sprecher der Polizei sagte.

dpa

 

Kennzeichen Mitnahme

bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, so hat er seit 01.01.2015 zwei Möglichkeiten:

  • Er kann wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen. Dazu ist eine  Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden
  • Alternativ kann der Fahrzeughalter, das alte Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel mitnehmen. Das ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zur Berichtigung der Daten vorgelegt werden.

Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von München nach Bamberg verlegt, kann somit das Münchnerkennzeichen mitnehmen.

Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich.

 

Regelmäßiger Check von Gasanlagen in Wohnwagen

Alle Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlage müssen künftig regelmäßig von einem Sachverständigen überprüft werden. Ab 19. Juni 2025 ist eine Überprüfung alle zwei Jahre verpflichtend. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden. Hintergrund: Unfälle durch Undichtigkeiten und Defekte im Gassystem für Kochen, Kühlen und Heizen sollen damit verhindert werden.

Zweite Stufe der Euro-Norm 6e tritt in Kraft

Als Zwischenschritt zur geplanten Euro-Norm 7 wurde 2023 die Abgasnorm Euro 6e für Pkw eingeführt. Seit 1. Januar 2025 ist die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neu typgenehmigte Pkw-Modelle verbindlich vorgeschrieben. Sie gilt ab Januar 2026 für neu zugelassene Fahrzeuge.

Italien: Höhere Strafen für Verkehrssünder

Verkehrssünder in Italien werden nun deutlich härter bestraft. Die Reform des Codice della Strada ist am am 14. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vor allem bei Alkohol und Drogenfahrten drohen nun hohe Bußgelder bzw. Geldstrafen. Für Wiederholungstäter gilt eine NullPromilleGrenze.

Auch das Überfahren einer roten Ampel sowie Handy- und Geschwindigkeitsverstöße innerorts werden teurer. Zudem kann es Fahrverbote geben. Die neuen Sanktionen können nur für Verstöße verhängt werden, die nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen begangen wurden.

Mal kurz mit dem Handy telefonieren und 1000 Euro Strafe kassieren? Darauf müssen sich auch deutsche Autofahrer in Italien einstellen. Das Land hat auf die angestiegene Zahl der Unfalltoten reagiert und manche Bußgelder drastisch erhöht.

  • Tempo-und Handyverstöße sowie Alkohol am Steuer im Visier

  • Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden

  • Neu: Helmpflicht für E-Scooter

Italien geht ab sofort härter gegen Verkehrsverstöße vor. Das beliebte Urlaubsland will mit dieser Maßnahme die Straßen sicherer machen. Im Jahr 2023 gab es in Italien mehr als 3000 Tote bei Verkehrsunfällen – ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Im statistischen Mittel bedeutet dies 52 Verkehrstote auf eine Million Einwohnende – deutlich mehr als in anderen großen EU-Ländern wie Deutschland (34), Spanien (38) oder Frankreich (48).

Im November hatte der italienische Senat die Reform der Straßenverkehrsordnung verabschiedet, die neben höheren Bußgeldern weitere Neuerungen vorsieht. Die Änderung gilt seit Samstag, 14. Dezember. Seither gelten auch die neuen Geldbußen und Strafen. Von den Neuerungen sind auch auch ausländische Verkehrsteilnehmende betroffen.

Italien: Das sind die neuen Strafen

Drastisch erhöht wurden vor allem die Verkehrsdelikte Tempo- und Handyverstöße, Alkohol oder Drogen am Steuer.

Zu schnell fahren

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschritten, sind Strafen von bis zu knapp 700 Euro vorgesehen. Innerhalb einer Ortschaft und zweimal innerhalb eines Jahres: bis zu 880 Euro plus Führerscheinentzug für 15 bis 30 Tage.

Handy am Steuer

Fahrer, die mit dem Handy hantieren, am Steuer telefonieren oder chatten, müssen bis zu 1000 Euro zahlen. Im Wiederholungsfall sind es 1400 Euro plus Führerscheinentzug bis zu drei Monaten. Die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt sich, wenn die Benutzung des Mobiltelefons mitverantwortlich für einen Unfall ist. Oft werden Autofahrende durch ihr Handy am Steuer abgelenkt.

Alkohol am Steuer

Fahrern, die ihr Auto unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern, drohen deutlich härtere Konsequenzen© Shutterstock/ronstik

In Italien liegt wie in Deutschland die Promillegrenze bei 0,5 Promille – wer mit mehr als 0,5 Promille Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro und Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten. Liegt der Blutalkoholspiegel zwischen 0,8 und 1,5 Promille, droht die doppelte Strafe. Ab 1,5 Promille ist zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.

Drogen am Steuer

Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, dem droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren.

Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden

Wer in Italien oder einem anderen Land der EU in eine Radarfalle fährt oder sich einen Strafzettel einhandelt, muss damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid auch in Deutschland vollstreckt wird.

 

Österreich: Vignettenpreise steigen deutlich

Die Vignetten in Österreich werden teurer© dpa/Matthias Balk

Wer mit dem Auto nach Österreich will, muss für die neue Jahresvignette erstmals über 100 Euro hinlegen: Die Autobahnvignette kostet für ein Jahr 103,80 Euro statt wie bisher 96,40 Euro. Die Tagesvignette kostet jetzt 9,30 Euro statt 8,60 Euro, für zehn Tage sind es 12,40 Euro statt 11,50 Euro und für zwei Monate 31,10 Euro statt bisher 28,90 Euro.

Frankreich: KI-Blitzer erfasst auch Handyverstöße

Superblitzer, die mehrere Vergehen auf einmal erfassen können? Genau das steht in Frankreich an. Die französische Regierung plant, dass ein Teil der aktuell rund 4000 Radarfallen im Land künftig auch den Abstand, die Gurtpflicht und das Handyverbot am Steuer überwachen sollen.

Die neuen Radargeräte arbeiten mithilfe künstlicher Intelligenz. Ab wann genau die neuen KI-Blitzer einsatzfähig sind, ist noch nicht bekannt.

Nächste Stufe CO₂-Steuer: Benzinpreise gestiegen

Am 1. Januar 2025 ist die nächste Stufe der CO2 – Abgabe in Kraft getreten. Damit stieg der Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer. Autofahrerinnen und -fahrer sind also seit Jahresbeginn mit höheren Spritpreisen konfrontiert. Bei Benzin und bei Diesel sind das etwa 3 Cent mehr pro Liter im Vergleich zum Vorjahr.

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