Ablauf
Hier finden Sie eine Übersicht über den Ablauf von der Anmeldung bis zur Prüfung.
Für begleitendes Fahren benötigen Sie zusätzlich:
Die Führerscheinkosten:
Wieviel eine Führerscheinausbildung in einer Klasse kostet, kann niemand im Voraus sagen.
Der Endpreis des Führerscheins entsteht individuell aus verschiedenen Kriterien.
Die Gesamtkosten setzen sich aus:
1. aus einem feststehenden Teil
2. aus einem variablen Teil
3. und aus den Verwaltungsaufwand zusammen
1. Die feststehenden Kosten sind:
Grundgebühr (Theorieunterricht + Verwaltung + Aufzeichnungspflicht)
Vorstellungsgebühren z. Prüfung in Theorie und Praxis (Prüfungsvorber.)
Preis für die besonderen Ausbildungsfahrten à 45 min (Sonderfahrten)
Lehrmaterial (nach Wunsch)
2. Die variablen Kosten sind:
Fahrstundenpreis à 45 min, das sind alle Übungsfahrten (Fahrzeugbedienung, Anfahren, Schalten usw. )
Einweisung in die Fahrzeugtechnik – Betriebs- und Verkehrssicherheit
Stadtfahrten (aktive Teilnahme im Stadtverkehr)
Grundfahraufgaben (Parken, Wenden, Rückwärtsfahren, Gefahrenbremsung usw.)
3. Verwaltungsgebühren:
Gemeinde / Stadtverwaltung
Landratsamt / Verwaltungsbehörde
Prüfgebühren beim TÜV
Ausgaben für Sehtest + Lebensrettende Sofortmaßnahmen + biometrisches Passbild usw.
Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich ganz entscheidend nach den Vorkenntnissen, nach dem Können und nach der Auffassungsgabe des Einzelnen sowie der Bereitschaft privat mit zu üben. Geht jemand ohne die von ihm benötigte Anzahl von Fahrstunden zu früh in die Prüfung und fällt durch, entstehen erhebliche aber vermeidbare Mehrkosten.
Alle Entgelte muss die Fahrschule einzeln und detailliert aufführen.
Alle Entgelte sind Endpreise inkl. MwSt und ohne zusätzliche Aufschläge.
Alle Fahrstundenpreise dürfen nur für 45 Minuten ausgewiesen werden
Pauschal- bzw. Festpreisangebote sind unmöglich u. daher gesetzeswidrig.
Trotz allem …
Die Fahrstundenpreise sollten sicherlich nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Wahl ihrer Fahrschule sein.
Vielmehr sollte man auf eine gute qualitative und umfangreiche Ausbildung achten und das der/die Fahranfänger/in nach der Ausbildung auch immer unfallfrei zu Hause ankommt!
Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn – Ihr Prüfungsauftrag vorliegt, – Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben.
Während das Amt Ihren Führerscheinantrag bearbeitet, können Sie schon mit der theoretischen und Praktischen Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Es lohnt sich also, auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Kosten.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.
Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht.
Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden.
Theoretischer Mindestunterricht
Grundstoff bei Ersterwerb 12, bei Erweiterungen 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Unterrichtsinhalte 1 Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Grundregel / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 4 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung / Bahnübergänge 5 Vorfahrt 6 Verkehrsregelungen 7 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise 8 Andere Teilnehmer am Straßenverkehr 9 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern / Verkehrsbeobachtung 10 Ruhender Verkehr 11 Verhalten in besonderen Situationen / Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften 12 Lebenslanges Lernen Klassenspezifischer Unterricht
1 Technische Bedingungen / Personen- und Güterbeförderung 2 Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit KraftfahrzeugenKlassenspezifischer Stoff
Klassen | Vorbesitz | Doppelstunden |
A, A1, A2 | – | 4 |
B | – | 2 |
AM | – | 2 |
L | – | 2 |
T | – | 6 |
C1 | B | 6 |
C1 | D1 | 2 |
C1 | D | 2 |
C | B | 10 |
C | C1 | 4 |
C | D1 | 4 |
C | D | 2 |
CE | C | 4 |
D1 | B | 10 |
D1 | C1 | 4 |
D1 | C | 4 |
D | B | 18 |
D | C | 8 |
D | C1 | 12 |
D | D1 | 8 |
Wann kann ich mit dem Fahren beginnen?
Wir empfehlen dir mit den Fahrstunden erst zu beginnen, wenn du ein paar Stunden des Theorieunterrichtes besucht hast und dein Antrag bei der Behörde ca. 2-3 Wochen „unterwegs” ist. So kannst du die im Theorieunterricht besprochenen Inhalte optimal in der Praxis vertiefen, was auch einen positiven Einfluss auf deinen Lernfortschritt hat.
Wo beginnen die Fahrstunden?
Die ersten Fahrstunden beginnen immer an der Fahrschule. Hier kann der Fahrlehrer dir in Ruhe das Fahrzeug erklären. Mit dem Fahrlehrer vereinbarst du dann individuell den Treffpunkt für die weiteren Fahrstunden. Dieser kann während einer Freistunde oder nach Schulschluss an deiner Schule oder am Arbeitsort sein.
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluß.
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung(§6) hat der Fahrschüler jedenfalls so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt”. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn er überzeugt ist, daß der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewußt, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewußt verhalten wird.
Ergänzend zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände die Stufenausbildung entwickelt, die sich als didaktisches Konzept hervorragend bewährt hat.
Die einzelnen Ausbildungsschritte sind:
Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe
Besondere Ausbildungsfahrten |
A2 A1 A B | A1 auf A2 A1 auf A A2 auf A | B auf BE B auf C1 C1 auf C C1 auf C1E | B auf C C auf CE |
1.) Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) | 5 | 3 | 3 | 5 |
2.) Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) | 4 | 2 | 1 | 2 |
3.) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu dden Fahrten nach Nr.1 und Nr.2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) | 3 | 1 | 1 | 3 |
Wichtig: Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden. Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht.
Nennen Sie uns möglichst früh die Termine, an denen Sie keinesfalls an Prüfungen teilnehmen können.