Am 20. Dezember 2006 wurde die 3. EG-Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht ist erfolgt und gilt ab 19. Januar 2013.
Das Wichtigste zuerst: Alle bisherigen deutschen Führerscheine (graufarbene, rosafarbene und Scheckkarten, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden bzw. werden) behalten ihre Gültigkeit.
Ein Umtausch muss erst bis zum 19. Januar 2033 erfolgen.