Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.01.2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.
Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.
Ab 19.01.2024 müssen Führerschein-Inhaber aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 den Führerschein umtauschen. Am Führerschein im Kartenformat finden Sie das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Punkt 4a. Bei allen Führerscheinen, die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, finden Sie unter Punkt 4b schon jetzt ein Ablaufdatum.