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Kennzeichen Mitnahme

bei Umzug in anderen Zulassungsbezirk

Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, so hat er ab 1.01.2015 zwei Möglichkeiten:

  • Er kann wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue ZulassungsbescheinigungTeil I beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der ZulassungsbescheinigungTeil II notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.
  • Alternativ kann der Fahrzeughalter, das alte Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel mitnehmen. Das ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zur Berichtigung der Daten vorgelegt werden.

Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von München nach Hamburg verlegt, kann somit das Münchener Kennzeichen mitnehmen.

Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich.

Anschrift

Fahrschule Uwe Kirsten
inh. Uwe Kirsten
Hollfelder Str.16
96123 Litzendorf/Pödeldorf

Kontaktieren Sie uns

Telefon: 09505 21 3
Mobil: 0172 86 00 75 0
E-Mail: uwe-kirsten@t-online.de

Anmeldung und Information

Anmeldung und Information
Dienstag und Donnerstag ab 18:30 Uhr

Theorieunterricht
Dienstag und Donnerstag ab 19:00 Uhr

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