News der Fahrschule

Was sich 2026 für Autofahrer ändert

In Zusammenarbeit mit dem ADAC

Neue Typklassen lassen die Kfz-Versicherung steigen

Im Jahr 2026 wird die Kfz-Versicherung für etwa sechs Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer teurer, da der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Typklassen eingeführt hat.

Gleichzeitig profitieren 5,5 Millionen Fahrzeughalter von günstigeren Einstufungen.

Für rund 31,7 Millionen bleibt die Versicherung unverändert. Die Typklassen basieren auf den Schaden- und Reparaturkosten der jeweiligen Automodelle.

Warum hat die Typklasse Einfluss auf die Höhe meiner Versicherung?

Die Typklasse basiert auf der GDV-Statistik zu Schäden und Unfällen von rund 33.000 Fahrzeugmodellen. Wenige Schäden bedeuten eine niedrige Typklasse und günstigere Versicherung. Viele Schäden führen zu einer höheren Typklasse und teureren Beiträgen.

Die GDV-Einstufung ist unverbindlich, wird aber meist von Versicherern übernommen. Neben der Typklasse spielen auch Faktoren wie der Zulassungsbezirk eine Rolle für den Beitrag.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos wird verlängert

Der Bund hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, die nach dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden, um 5 Jahre bis 2035 verlängert. Die Vergünstigung gilt für alle E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Steuerbefreiung für Elektroautos, die vor 2025 zugelassen wurden, wurde ebenfalls verlängert. Sie gilt für maximal zehn Jahre ab Zulassung.

Neue Regeln für die Kfz-Steuer

Ab 2026 darf die Kfz-Steuer nicht mehr in Raten gezahlt werden. Stattdessen ist der Steuerbetrag vollständig im Voraus zu bezahlen. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge.

Ausweitung der

Tachografenpflicht

Ab dem 1. Juli 2026 gelten die Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Dafür müssen die Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Schwere Pkw oder Pkw-Gespanne können hiervon auch betroffen sein. Bisher galten die Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterverkehr erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
 
Im Zuge des Mobilätspakets Teil I, welches am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurde, hat man auch die Weichen für den intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation im grenzüberschreitenden Güterverkehr gestellt. Der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation speichert automatisch unter anderem Grenzübertritte sowie Be- und Entladeorte. Durch die genaue Positionsbestimmung soll die Kontrollierbarkeit der Einhaltung von Sozialstandards wie Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitregelungen und Entsenderichtlinien verbessert werden. Auch Kabotagefahrten können besser überprüft werden.
 
Die Verordnung (EG) 561/2006 sieht in Artikel 2 Absatz 1 ab dem 1. Juli 2026 eine Absenkung der Gewichtsgrenze auf 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor. Das bedeutet, dass die Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterverkehr und bei Kabotagefahrten bereits ab dieser Gewichtsgrenze gelten. Deshalb müssen diese Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Das sieht die Verordnung (EU) Nr.165/2014 in Artikel 3 vor. Bei Fahrzeugkombinationen werden die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger addiert und sobald dies über 2,5 Tonnen liegt, gelten die Lenk- und Ruhezeiten und es besteht die Ausrüstpflicht mit einem Fahrtenschreiber. Schwere Pkw oder Pkw-Gespanne können somit hiervon betroffen sein. Allerdings können viele Pkw technisch nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Klärung mit dem Fahrzeughersteller.
Die Verordnung (EG) 561/2006 sieht in Artikel 3 einige Ausnahmen vor. Unter anderem gelten die Lenk- und Ruhezeiten und die Ausrüstpflicht mit einem Fahrtenschreiber nicht im Werkverkehr, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination weniger als 3,5 Tonnen beträgt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
 
Auch für Handwerker wurde für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Ausnahme in zwei Fällen geschaffen:
  1. wenn Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, befördert werden oder
  2. wenn handwerklich hergestellte Güter ausgeliefert werden.
Diese Handwerkerregelung gilt jedoch ausschließlich in einem Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens. Auch darf das Lenken des Fahrzeuges für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellen.
Weitere Ausnahmen sind im Artikel 3 der Verordnung (EG) 561/2006 genannt. In all diesen Fällen müssen die Lenk- und Ruhezeiten nicht dokumentiert werden und es besteht keine Ausrüstpflicht mit einem Fahrtenschreiber.
Im innerdeutschen Güterverkehr sind die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Bei diesen Fahrzeugen können die Lenk- und Ruhezeiten mit Tageskontrollblättern oder mit einem Fahrtenschreiber nachgewiesen werden. Ist jedoch ein Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut, muss er auch benutzt werden!
 
 

Fahrten in die Schweiz: Analog zur EU wird am 1. Juli 2026 auch eine Ausnahmebestimmung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen von über 2,5 bis 3,5 Tonnen eingeführt  (Art. 4 Abs. 1 Bst. j ARV 1). Diese Ausnahme gilt für Fahrer, bei denen das Führen des Fahrzeugs höchstens die Hälfte der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ausmacht und mit den besagten Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen keine Gütertransporte auf fremde Rechnung durchgeführt werden. Diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit diese Ausnahme zur Anwendung gelangt.

Ebenso gibt es eine Ausnahme für Handwerker wenn Material und Ausrüstung transportiert wird oder handwerklich hergestellte Güter ausgeliefert werden. Diese Ausnahme gilt für Fahrer von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen zum Gütertransport von über 3,5 bis maximal 7,5 Tonnen, sofern die Fahrten zusätzlich zu den obgenannten Voraussetzungen im Umkreis von 100 km um den Standort des Unternehmens erfolgen (Art. 4 Abs. 1 Bst, j ARV 1).

Der Einbau darf nur durch zertifizierte Werkstätten erfolgen. Unternehmen sollten ihre Fuheparks rechtzeitig umrüsten
– bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 1500 Euro in Deutschland und über 3000 Euro in Italien.

Regelmäßiger Check von Gasanlagen in Wohnwagen

Alle Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlage müssen künftig regelmäßig von einem Sachverständigen überprüft werden. Ab 19. Juni 2025 ist eine Überprüfung alle zwei Jahre verpflichtend. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden. Hintergrund: Unfälle durch Undichtigkeiten und Defekte im Gassystem für Kochen, Kühlen und Heizen sollen damit verhindert werden.

Ab dem 29. November 2026 müssen neu entwickelte Pkw (mit neuer Typgenehmigung) die Euro 7-Norm erfüllen.

Für alle Neuzulassungen gilt Euro 7 ab Ende 2027. Die Euro 7-Norm erfordert eine genauere Messung ultrafeiner Partikel und berücksichtigt erstmals den Abrieb von Reifen und Bremsen.

Ab Januar 2026 tritt die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e für neu zugelassene Pkw in Kraft. Diese Norm ist ein Zwischenschritt zur Euro 7. Ab dem 29. November 2026 müssen neu entwickelte Pkw (mit neuer Typgenehmigung) die Euro 7-Norm erfüllen. Für alle Neuzulassungen gilt Euro 7 ab Ende 2027.

Die Euro 7-Norm erfordert eine genauere Messung ultrafeiner Partikel und berücksichtigt erstmals den Abrieb von Reifen und Bremsen. Grenzwerte für den Abrieb werden ab 2030 eingeführt.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es erstmals Vorgaben zur Haltbarkeit der Antriebsbatterien. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Batterie mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern darf die Kapazität nicht unter 72 % fallen.

Neues eCall-System für alle Neuwagen

eCall ist das europäische Notrufsystem für Autos. Es ist in jedem Neuwagen installiert und wird entweder auf Knopfdruck oder automatisch ausgelöst, wenn die Sensorik des Fahrzeugs einen Unfall registriert.

Ab 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU ein modernes Notrufsystem haben. Der „Next Generation eCall“ ersetzt die alte Technik, die bisher über die veralteten Mobilfunkstandards 2G und 3G lief. Die Umstellung erfolgt schrittweise.

Ab dem 1. Januar 2026 muss das neue System in allen neu entwickelten Pkw und leichten Transportern (bis 3,5 Tonnen) eingebaut sein. Ohne das eCall-System erhält ein Fahrzeug keine Typgenehmigung mehr. Ab dem 1. Januar 2027 darf kein Neuwagen mehr ohne das Next Generation eCall zugelassen werden.

Es besteht keine Pflicht, ältere Fahrzeuge mit dem neuen Notrufsystem nachzurüsten.

Italien: Höhere Strafen für Verkehrssünder

Verkehrssünder in Italien werden nun deutlich härter bestraft. Die Reform des Codice della Strada ist am am 14. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vor allem bei Alkohol und Drogenfahrten drohen nun hohe Bußgelder bzw. Geldstrafen. Für Wiederholungstäter gilt eine NullPromilleGrenze.

Auch das Überfahren einer roten Ampel sowie Handy- und Geschwindigkeitsverstöße innerorts werden teurer. Zudem kann es Fahrverbote geben. Die neuen Sanktionen können nur für Verstöße verhängt werden, die nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen begangen wurden.

Mal kurz mit dem Handy telefonieren und 1000 Euro Strafe kassieren? Darauf müssen sich auch deutsche Autofahrer in Italien einstellen. Das Land hat auf die angestiegene Zahl der Unfalltoten reagiert und manche Bußgelder drastisch erhöht.

  • Tempo-und Handyverstöße sowie Alkohol am Steuer im Visier

  • Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden

  • Neu: Helmpflicht für E-Scooter

Italien geht ab sofort härter gegen Verkehrsverstöße vor. Das beliebte Urlaubsland will mit dieser Maßnahme die Straßen sicherer machen. Im Jahr 2023 gab es in Italien mehr als 3000 Tote bei Verkehrsunfällen – ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Im statistischen Mittel bedeutet dies 52 Verkehrstote auf eine Million Einwohnende – deutlich mehr als in anderen großen EU-Ländern wie Deutschland (34), Spanien (38) oder Frankreich (48).

Im November hatte der italienische Senat die Reform der Straßenverkehrsordnung verabschiedet, die neben höheren Bußgeldern weitere Neuerungen vorsieht. Die Änderung gilt seit Samstag, 14. Dezember. Seither gelten auch die neuen Geldbußen und Strafen. Von den Neuerungen sind auch auch ausländische Verkehrsteilnehmende betroffen.

Italien: Das sind die neuen Strafen

Drastisch erhöht wurden vor allem die Verkehrsdelikte Tempo- und Handyverstöße, Alkohol oder Drogen am Steuer.

Zu schnell fahren

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschritten, sind Strafen von bis zu knapp 700 Euro vorgesehen. Innerhalb einer Ortschaft und zweimal innerhalb eines Jahres: bis zu 880 Euro plus Führerscheinentzug für 15 bis 30 Tage.

Handy am Steuer

Fahrer, die mit dem Handy hantieren, am Steuer telefonieren oder chatten, müssen bis zu 1000 Euro zahlen. Im Wiederholungsfall sind es 1400 Euro plus Führerscheinentzug bis zu drei Monaten. Die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt sich, wenn die Benutzung des Mobiltelefons mitverantwortlich für einen Unfall ist. Oft werden Autofahrende durch ihr Handy am Steuer abgelenkt.

Alkohol am Steuer

Fahrern, die ihr Auto unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern, drohen deutlich härtere Konsequenzen© Shutterstock/ronstik

In Italien liegt wie in Deutschland die Promillegrenze bei 0,5 Promille – wer mit mehr als 0,5 Promille Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro und Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten. Liegt der Blutalkoholspiegel zwischen 0,8 und 1,5 Promille, droht die doppelte Strafe. Ab 1,5 Promille ist zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.

Drogen am Steuer

Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, dem droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren.

Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden

Wer in Italien oder einem anderen Land der EU in eine Radarfalle fährt oder sich einen Strafzettel einhandelt, muss damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid auch in Deutschland vollstreckt wird.

Österreich: Vignettenpreise steigen deutlich

Die Vignetten in Österreich werden teurer© dpa/Matthias Balk

Wer mit dem Auto nach Österreich will, muss für die neue Jahresvignette erstmals über 100 Euro hinlegen: Die Autobahnvignette kostet für ein Jahr 103,80 Euro statt wie bisher 96,40 Euro. Die Tagesvignette kostet jetzt 9,30 Euro statt 8,60 Euro, für zehn Tage sind es 12,40 Euro statt 11,50 Euro und für zwei Monate 31,10 Euro statt bisher 28,90 Euro.

Frankreich: KI-Blitzer erfasst auch Handyverstöße

Superblitzer, die mehrere Vergehen auf einmal erfassen können? Genau das steht in Frankreich an. Die französische Regierung plant, dass ein Teil der aktuell rund 4000 Radarfallen im Land künftig auch den Abstand, die Gurtpflicht und das Handyverbot am Steuer überwachen sollen.

Die neuen Radargeräte arbeiten mithilfe künstlicher Intelligenz. Ab wann genau die neuen KI-Blitzer einsatzfähig sind, ist noch nicht bekannt.

Nächste Stufe CO₂-Steuer: Benzinpreise gestiegen

Am 1. Januar 2025 ist die nächste Stufe der CO2 – Abgabe in Kraft getreten. Damit stieg der Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer. Autofahrerinnen und -fahrer sind also seit Jahresbeginn mit höheren Spritpreisen konfrontiert. Bei Benzin und bei Diesel sind das etwa 3 Cent mehr pro Liter im Vergleich zum Vorjahr.

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